
Hochzeitsfotografin
Angaben gemäß § 5 TMG
Fokus.Blick
Eileen Becker
Schmaler Kamp 1
48351 Everswinkel
E-Mail: fotografie@fokusblick.com
Telefon: 015208683015
Einzelunternehmerin: Eileen Becker
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Fokus.Blick Fotografie
Geltung
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, außer, wenn der Fotograf diesen schriftlich zustimmt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung. Diese gelten auch für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
Auftragsproduktionen
- Kostenvoranschläge, die der Fotograf erstellt, sind unverbindlich. Treten während der Produktion erhöhte Kosten an, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass der ursprünglich veranschlagte Gesamtpreis um mehr als 15% überschritten wird. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. der Form der angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
- Der Fotograf berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Ausführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht, sowie für Rechnungen des Kunden in Auftrag zu geben.
- Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
- Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form diese vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind nur privat zulässig. Die Nennung des Urhebers mit Verlinkung ist dabei vorgeschrieben.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
- Die Weitergabe an Dritte gegen Honorar ist untersagt, da die Bildrechte beim Fotografen „Fokus.Blick Fotografie“ verbleiben. Dies ist nur zulässig, bei Zustimmung des Fotografen gegen eine Gebühr.
- Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Weitere Filter sind ebenfalls unzulässig.
- Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Der Fotograf ist berechtigt die entstandenen Bilder/Videos etc. für seine Eigenwerbung zu nutzen. Dies kann z.B. im Internetauftritt sein. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet alle Personen darüber aufzuklären und das Einverständnis einzuholen. Falls Personen dem nicht zustimmen, muss dies vorher schriftlich mitgeteilt werden. Wenn eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, müssen die Veröffentlichungsrechte für eingekauft werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
- Der Auftraggeber ist für die Einholung des Einverständnisses aller Beteiligten Personen verantwortlich für die Aufnahme und Veröffentlichung der Bildwerke. Zudem muss dieser sich selbstständig eine Genehmigung einholen zum Aufnehmen der Locations mit der Kamera oder der Drohne. Auch die Zulassung zum Fliegen der Drohne muss sich der Auftraggeber schriftlich einholen.
Haftung
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
- Der Auftrag ist mit dem Versand abgeschlossen und es besteht kein Anspruch an den Fotografen bei Verlust oder Beschädigung während des Versands.
Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
- Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 25,00 pro Aufnahme an.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
- Bei einer Überschreitung der im Vertrag geregelten Buchungszeit wird ein Betrag in Höhe von 99,50€/30min fällig, falls nichts anderes im Vertrag vereinbart worden ist.
- Die Anzahlung in Höhe von 30% des Bruttoentgeltes können vom Fotografen einbehalten werden, wenn es zu einer Stornierung seitens des Auftraggebers kommt. Dies dient als Aufwandsentschädigung für den Fotografen.
Rückgabe des Bildmaterials
- Eine Rückgabe des Bildmaterials, in allen Formen, ist nicht möglich.
- Da das Material vom Fotografen/Videografen wird im eigenen Ermessen erstellt und bearbeitet wird und da es sich um eine Form des Kunsthandwerks handelt, ist eine Rückgabe oder Reklamation ausgeschlossen.
- Eine Anfrage der Verbesserung oder des Austausches von Material wird nur nach Bestätigung des Fotografen/Videografen angenommen und kann auch abgelehnt werden. Im Falle der Annahme wird eine Mehraufwandspauschale von 150€/Stunde berechnet.
Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Allgemeines
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
- Bei einer Überschreitung der im Vertrag geregelten Buchungszeit wird ein Betrag in Höhe von 99,50€/30min fällig, falls nichts anderes im Vertrag vereinbart worden ist.
- Der Fotograf/Videograf liefert das Material innerhalb von 90 Tagen zzgl. Versandzeit. Verzögerungen durch Aufträge an Drittanbieter sind nicht eingeschlossen.
- Das Bildmaterial wird erst nach vollständiger Zahlung der Auftragssumme übergeben.
Anzahlung
- Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 50% der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restlichen 50% zzgl. dazukommender Kosten sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr und wird somit bei Stornierung einbehalten. Auch bei Änderung des Datums oder der Uhrzeit der Hochzeit wird die Anzahlung einbehalten, wenn der Fotograf zu den Zeiten oder an dem Datum verhindert ist. Trifft die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann der Fotograf vom Vertrag zurücktreten und ist nicht zur Durchführung verpflichtet.
- Der Auftrag ist erst mit dem Eingang der Anzahlung auf dem angegebenen Konto bestätigt. Erst dann ist der Termin auch reserviert.
XI. Rücktritt
- Fokus.Blick Fotografie behält sich das Recht vor das Angebot vor der finalen Beauftragung zurückzuziehen, ohne Angaben von Gründen.
- Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der oben angegebenen Anschrift.
- Eingang der Rücktrittserklärung
- – bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (50 %) wird einbehalten.
- – bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 70 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes werden fällig.
- – bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 100% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes werden fällig.
- Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
- Das Widerrufsrecht gilt für 14 Tage nach dem Gesetz.
- Der Fotograf behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, solange bei ihm keine Anzahlung eingegangen ist.
- Der Fotograf behält sich vor von dem Vertrag zurück zu treten, wenn ihm nicht alle für ihn notwendigen Informationen vorliegen. Wenn es dem Auftraggeber verschuldet ist, dann hat dieser nach XI. Punkt 3 bis 6 zu zahlen.
XII. Exklusivrecht
- Der Fotograf muss der einzige professionelle Fotograf am besagten Hochzeitstag sein, wenn nicht anders vereinbart. Er wird nicht für überbelichtete/unterbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden. Ebensowenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen oder anderen Personen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Fotograf ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- & Videoshooting) der einzige Fotograf, wenn nicht anders vereinbart. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
XIII. Verpflegung und Fahrtkosten
- Essen, Getränke und einen Sitzplatz für Fokus.Blick Fotografie (1 oder 2 Personen (je nach Paket)) stehen während der gesamten Buchungszeit zur Verfügung.
- Der Sitzplatz ist gut zu erreichen mit einem Blick über die Gesellschaft und der Geschehnisse, damit der Fotograf jederzeit alles im Blick hat für Momentaufnahmen.
- Der Sitzplatz ist am Rand eines Tisches mit ausreichend Platz für Equipment und guter Erreichbarkeit.
- Die Anreise erfolgt aus Everswinkel. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,40 €. Die Fahrtkosten werden erst nach dem Auftrag – bei der Restzahlung – beigefügt. (In den meisten Paketen sind die Fahrtkosten enthalten, wenn nicht anders vereinbart).
Veröffentlichungsrechte
Einräumung Veröffentlichungsrechte
1. Die Auftraggeber willigen ein, dass der Auftragnehmer die Bilder und Videos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos/Videos (z. B. für Homepages, Social Media, Blog usw.) vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Fotos/Videos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient.
2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos/Videos besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen.
3. Der Auftragnehmer wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos/Videos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen und/oder Fantasienamen des Brautpaares publiziert.
5. Falls das Brautpaar die Aufnahmen nicht veröffentlichen lassen will, können die Bilder nicht zu Werbezwecken genutzt werden. Damit entfällt eine Maßnahme für den Fotografen neue Kunden zu gewinnen. Somit wird eine mit dem Fotografen vereinbarte Pauschale der Rechnung hinzugefügt.
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Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG haben ein Wahlrecht, ob sie Umsatzsteuer abführen wollen. Entscheiden sie sich gegen die Abführung, benötigen sie grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Verfügen sie über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen sie auch im Impressum keine solche angeben. Hinzu kommt, dass Kleinunternehmer häufig nicht ins Handelsregister eingetragen sind, so dass auch insoweit keine Angaben erforderlich sind. Besteht allerdings eine Registereintragung oder wurde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, sind die entsprechenden Angaben zu machen. Das Muster geht davon aus, dass keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt und dass der Betreiber der Internetseite nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Für das Muster wurde ferner von einem journalistisch-redaktionell gestalteten Angebot ausgegangen, so dass die Anbieterkennzeichnung nach § 18 Abs. 2 MStV gesondert aufgenommen wurde.
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